|
Allgemeine Geschäftsbedingungen Northern Consulting GbR 1. Geltungsbereich. Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss mit der Northern Consulting Mit Unternehmen, Unternehmern, Verbraucher oder Auftraggeber sind im Rahmen des Dienstleistungsgeschäfts ausschließlich die nachstehen Geschäftsbedingungen maßgebend. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt Northern Consulting. nicht an, soweit Northern Consulting. ihrer Geltung nicht schriftlich zugestimmt hat. Es gelten die Geschäftsbedingungen in der gültigen Fassung zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragabschlusses. Northern Consulting. weist ausdrücklich darauf hin, dass das Leistungsangebot von Northern Consulting. wie auch Newsletter, Infobroschüren, Vertragsunterlagen ausschließlich dem Endverbraucher bzw. direkte Firmengründer, oder auch autorisierten Kooperationspartner zur Verfügung steht. Die Leistungsanforderung von Zwischenhändler, Vermittlern oder sonstigen Drittpersonen oder Drittunternehmen, welche Leistungen von Northern Consulting. nicht in Eigeninteresse erfragen bzw. insbesondere von Mitbewerbern, ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird eine Strafe in Höhe von 25.000€ fällig, die an Northern Consulting.zu leisten ist. Die Strafe ist unabhängig von einem tatsächlich entstandenen Schaden an Northern Consulting. zu leisten. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. 2.Bestellung / Zustandekommen des Vertrages /Widerufsrecht /Alle Angebote von Northern Consulting. sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen, Änderungen in Form, Farbe bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Bis zur endgültigen Absendung seines Auftrages an Northern Consulting. kann der Auftraggeber diesen jederzeit korrigieren bzw. löschen. Nach Absendung ist der Auftrag verbindlich. Der Vertrag kommt wenn der Auftraggeber das zuvor für Ihn erstellt Angebot annimmt und /oder Northern Consulting. ein Auftrag des Vertragpartners schriftlich, per Fax oder mittels Computer und Datenleitung, insbesondere e-mail , vorbehaltlich der Durchführbarkeit durch Northern Consulting. durch eine Auftragsbestätigung bestätigt. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber sie erhalten hat. Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschrift- licher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens von Northern Consulting. maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Vertragssprache ist Deutsch. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen der Northern Consulting an, auch wenn durch ihn keine schriftliche Erklärung abgegeben wurde. Allein die Auftragserteilung durch den Vertragspartner ist der Beweis über Kenntnisnahme und das Einverständnis zu den hier veröffentlichen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber kann seinen Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung sofern er nicht durch Veranlassung zur sofortigen Lieferung auf das Widerspruchsrecht verzichtet hat, in schriftlicher Form widerrufen. Per Post, Fax oder E-mail an Northern Consulting GbR.NL-Germany Broicherdorfstr. 63 , 41564 Kaarst Germany. Es genügt die rechtzeitige Absendung. Eine Begründung ist nicht erforderlich: Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Aufträge die nach ihren Spezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf Ihre persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.Für die Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren wert zu vergüten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme Einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. Nach Ausübung des Widerrufs ist der Auftraggeber nicht mehr zum Gebrauch berechtigt und Muss die Waren unverzüglich zurücksenden. Insoweit bleiben alle Rechte vorbehalten. 3.Lieferung/Rücktritt/ Kündigung Die Lieferung erfolgt durch Postsendung per Einschreiben an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Northern Consulting. Bemüht sich , jeden Auftrag innerhalb von 48Std. auszuführen.Voraussetzung ist die Vereinbarung zur Aufhebung des Widerrufsrecht, welche bei jeder Bestellung angeboten wird.Die Angaben über Lieferfristen sind aber unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Lieferfrist von 24 Std. in der Auftragsbestätigung zugesagt worden ist. Sollte ein Angebot nicht mehr lieferbar sein, behält sich Northern Consulting. vor, von dem Vertrag zurückzutreten. Sollte die vertraglich vereinbarte Leistung unmöglich sein, so kann der Auftraggeber nur Schadensersatz verlangen, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Northern Consulting.beruht. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände- auch Bei Lieferanten von Northern Consulting.unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird Northern Consulting. für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht freigestellt. Den Eintritt solcher Ereignisse wird Northern Consulting. den Vertragspartnern unverzüglich mitteilen. Diese Ereignisse berechtigen Northern Consulting auch, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtlieferung oder ungenügenden Belieferung von Northern Consulting. seitens ihrer Vorlieferanten ist Northern Consulting. von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Waren/Dienstleistungen getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Ein Recht zur fristlosen Kündigungen aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für Northern Consulting. insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt ferner vor, wenn der Vertragspartner Dienstleistungen verlangt, die gegen geltendes Recht und/ oder die guten Sitten verstoßen. Northern Consulting. ist berechtigt jederzeit den Vertrag, insbesondere des registrierten Büros/ Sekretär( Secretary Service) sowie anderen Dienstleistungen/ Waren zu kündigen, wenn Northern Consulting. darüber Kenntnis erlangt, dass der Vertragspartner Geschäften nachgeht die zumindest in einem Land der Europäischen Union untersagt sind oder Geschäfte betreibt, die gegen die guten Sitten verstoßen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Northern Consulting.keinen Nachweis darüber zu erbringen hat, dass dieser Verdachtsmoment tatsächlich Begründet ist. Für die Kündigung des Vertrages bei Erbringung des Secretary Services und auch des registrierten Büros bedarf es keinen besonderen Grund und ist daher jederzeit durch Northern Consulting. möglich. Der Vertragspartner kann eine Rückvergütung seiner Ausgaben für das registrierte Büro in in Höhe von 10% verlangen. Sollte Northern Consulting. bzw. ein Lieferant den Sekretär (Company Secretary) stellen, und tritt dieser ohne Angaben von Gründen und ohne Fristen zurück, ist der Vertragspartner berechtigt für den bereits bezahlten Services maximal den gezahlten Betrag zurück zu verlangen. Das Geltendmachen von höheren Ansprüchen ist nicht möglich, da der Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages informiert wurde, dass die Kündigung seitens Northern Consulting. Hinsichtlich u.a. des registrierten Büros, Sekrtär Services sowie grundsätzlichen weiteren Dienstleistungen möglich ist. 4. Zahlung / Aufrechnung/Zurückzahlung / Verzug Falls nicht anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei Lieferungen und Leistungen von Northern Consulting. ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Projektpauschalen und Tagesätze werden vor Auftragsbeginn fällig. Für kostenpflichtige Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur dann zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Northern Consulting. Anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch Auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug Ist Northern Consulting. Berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Zentralbank bekannt gegebenen Leitzinssatz zu fordern. Falls Northern Consulting. einen höheren Verzugsschaden entstanden ist, ist Northern Consulting. Berechtigt diesen geltend zumachen. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich Niedriger entstanden ist.Bei ausbleibender Zahlung bis zum Ablauf des 30.tages nach Zugang der Rechnung gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Zahlungsverzug tritt auch dann ein, wenn der Kunde vor Ablauf dieser Frist durch Northern Consulting. gemahnt wird oder die Zahlungsfrist kalendermäßig bestimmt ist. 5.Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware / Dienstleistung bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die Northern Consulting. aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen Diesen hat oder künftig erwirbt, uneingeschränkt und verlängertem Eigentum von Northern Sec. 6. Gewährleistung/Haftung Liegt ein von Northern Consulting. zu vertretender Mangel aus Vermittler-oder Auftragstätigkeit vor, so ist Northern Consulting. zur Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet.Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangels setzt voraus, dass eine der Northern Consulting gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos abgelaufen ist. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird. Northern Sec. verlässt sich, bei vom Auftraggeber erteilten Auskünften und ausgehändigten Dokumenten auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Auftraggeber stellt Northern Consulting von sämtlichen ggf. aus der Unrichtigkeit von Angaben resultierenden Ansprüchen frei. In keinem Fall haftet Northern Consulting. wegen in ihrer Konzeption und Werbeaussagen Enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt Northern Consulting. bereits jetzt von jeglicher diesbezüglicher Haftung frei, dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Northern Consulting. entstehenden Schadensersatz-verbindlichkeiten und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung. Northern Consulting. haftet nur für Schäden, sofern ihr bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Im Falle einer leichten fahrlässigen Verletzung von Hauptpflichten oder Kardinalpflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, höchstens allerdings bis zu einem Schaden in Höhe von der vereinbarten Und bezahlten Projektpauschale/ Gesamtpreis der Waren und-oder Dienstleistungen die durch Northern Consulting. in der Auftragsbestätigung genannt wurden. Die Dienstleistungen der Northern Consulting. werden professionell und nach Vorgabe der Vertragspartner ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Vertragspartners bestehen, so ist die Northern Consulting. zur Nachbesserung berechtigt. Northern Consulting. leistet keine Beratung zur Steuerhinterziehung und führt keine rechts- und/ oder steuerberatende Tätigkeit durch. Weder im geschäftlichen Verkehr noch zu Zwecken des Wettbewerbs wird die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durchgeführt. Unsere Tätigkeiten sind auf §1 UWG , sowie das Rechtsberatungsgesetz ( RBerG) geprüft. Unseren Vertragspartnern werden für unsere Dienstleistungen Anwälte empfohlen. Mit diesen kooperieren wir bereits seit einigen Jahren. Der Vertragspartner kann frei entscheiden, inwieweit er sich den Rat seines eigenen Rechtsanwaltes zu Rate ziehen möchte. Dieser Hinweis gilt vornehmlich gewerblichen Abmahnern. Northern Consulting. haftet nicht für Aussagen die durch den Gesetzgeber durch neue Verordnungen Gesetze usw. hinfällig werden. Es wird im besonderen darauf hingewiesen, dass das Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht sowohl von der deutschen aber auch europäischen Rechtssprechung regelmäßig geändert und/oder angepasst wird. 7. Leistungsstörungen Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem einer Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn Zahlung der rückständigen Betrag mindestens 10% des gesamten Kaufpreises ausmacht. Northern Consulting. kann im Falle der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten,Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. Northern Consulting. kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlungen oder Leistungen einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens-oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt. 8. Datenschutz Die Auftragserteilung setzt voraus, dass Name ,Anschrift, e-mail und weitere Daten vom Besteller bekannt gegeben und von Northern Consulting. gespeichert werden können. Northern Consulting weist gemäß §33 BDSG daraufhin, dass auftragsbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Northern Consulting. ist berechtigt,die Bestandsdaten ihrer Auftraggeber zu erheben, und zu verarbeiten soweit dies zur Durchführung des Vertragszwecks, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und sofern der Kunde dieser Verwendung seiner Daten nicht widerspricht. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Die Vertragspartner verpflichten sich , alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln, wenn nicht im Auftrag andere Regelungen getroffen worden sind. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Verträge, Entwürfe usw. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Dies gilt insbesondere auch für die Bereitstellung von Informationen und Broschüren. Diese sind nicht übertragbar und gelten ausschließlich für den Vertragspartner selbst. Diese Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Sollte der Vertragspartner innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss selbst oder aber über Drittpersonen oder Drittunternehmen in Wettbewerb zu Northern Consulting treten, wird eine Strafe von €25.000,-- fällig . Das Recht auf geltend machen eines höheren Schadens bleibt davon unberührt. 9. Erfüllungsort/ Rechtswahl / Geschäftssitz Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Northern Consulting. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Northern Consulting. und dem Vertragspartner findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht Anwendung. Für alle Streitigkeiten die sich aus oder im Zusammenhang mit einem mit Northern Consulting geschlossenen Vertrag ergeben, wird der Geschäftssitz Limburg der Northern Consulting. als Gerichtsstand vereinbart.
|